FAQ für Antragsteller

Allgemeine Fragen

  • Einen Förderantrag können die Institutionen stellen, die vom BMAS aufgrund ihrer zuvor eingereichten Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert worden sind.

  • Die Auswahl von geeigneten Interessenbekundungen erfolgt im Rahmen des FIS grundsätzlich nur auf Basis von zuvor vom BMAS veröffentlichten Förderbekanntmachungen. In diesen Bekanntmachungen werden die Anforderungen an eine Interessenbekundung, eventuelle thematische Schwerpunkte der aktuellen Förderrunde sowie die Fristen benannt.

Antragstellung