FAQ für Antragsteller
Allgemeine Fragen
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einen Förderantrag können die Institutionen stellen, die vom BMAS aufgrund ihrer zuvor eingereichten Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert worden sind.
Wann kann ich eine Interessenbekundung einreichen?
Die Auswahl von geeigneten Interessenbekundungen erfolgt im Rahmen des FIS grundsätzlich nur auf Basis von zuvor vom BMAS veröffentlichten Förderbekanntmachungen. In diesen Bekanntmachungen werden die Anforderungen an eine Interessenbekundung, eventuelle thematische Schwerpunkte der aktuellen Förderrunde sowie die Fristen benannt.
Antragstellung
Gilt das Besserstellungsverbot für alle Institutionen?
Nein. Das Besserstellungsverbot gilt für solche Institutionen, deren Gesamtausgaben zu mehr als 50 % aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert werden.
Sind bei Institutionen, für die das Besserstellungsverbot nicht gilt, die Personalausgaben auch oberhalb vergleichbarer TVöD-Tarife förderfähig?
Die FIS-Zuwendungen für Personalausgaben werden in diesen Fällen analog der Personalmittelsätze des TVöD begrenzt. Die Differenz müsste der Antragsteller in diesen Fällen selbst tragen (wird als Eigenmittel anerkannt).
Sind die geplanten Reisekosten im Rahmen des Antrags bereits mit konkreten Reisezielen und Zeiträumen zu unterlegen?
Auf Basis des Konzeptes muss für das BMAS grundsätzlich erkennbar sein, ob und zu welchem Zweck Reisen getätigt werden sollen. Konkrete Reiseplanungen sind nicht vorzulegen. Sollten diesbezüglich Unklarheiten bestehen, würde sich das BMAS im Rahmen der Antragsprüfung mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.
Unabhängig davon gilt, dass Reisekosten nur im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes zuwendungsfähig sind.
Sind Aufträge förderfähig?
Ja, Ausgaben in Verbindung mit Aufträgen, z.B. für Datenankauf o.ä. sind förderfähig. Zu beachten ist, dass Zuwendungsnehmer hier grundsätzlich das Vergaberecht zu berücksichtigen haben.
Wie soll der Finanzierungsplan dargestellt werden?
Jede Institution, die zur Antragstellung aufgefordert wird, erhält vom BMAS einen Musterfinanzierungsplan in Form einer Excel-Datei, an der sie sich orientieren soll.