Stiftungsprofessur „Das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung oder in Migration“, Universität Hamburg (Jun.-Prof. Dr. Gabriele Buchholtz)
Mit der neuen Professur „Das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung oder in Migration“ wird eine Schnittstelle der Sozialpolitikforschung zwischen Sozial- und Arbeitsrecht geschaffen. Die Professur wird im Öffentlichen Recht verortet; sie deckt sozial- und arbeitsrechtliche Kernfragen ebenso ab wie Migrations- und Digitalisierungsthemen. Weil Lösungsansätze für die hier aufgeworfenen Fragen im Austausch mit den Nachbarwissenschaften – insbesondere den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften – zu suchen sind, ist die Professur interdisziplinär ausgerichtet.
In der Forschung widmet sich die Professur der sozialen Sicherung im Kontext der globalen Migration und der zunehmenden Digitalisierung. In den Blick genommen wird der tatsächliche Wandel, mit dem die Rechtsordnung, insbesondere das Sozial- und Arbeitsrecht, konfrontiert ist. Konkrete Forschungsperspektiven sind einerseits der Bereich Migrations- und Integrationsrecht, wobei die Ermöglichung von chancengleicher Teilhabe und der Umgang mit kultureller Vielfalt im Zentrum der Forschung stehen. Ferner widmet sich die Professur der sozial- und arbeitsrechtlichen Sicherung im grund- und menschenrechtlichen Kontext. Ein dritter Forschungsbereich betrifft die Themen Digitalisierung und Recht, insbesondere die soziale und demokratische Teilhabe im digitalen Zeitalter und die Regulierung künstlicher Intelligenz zum Wohle der Allgemeinheit.
In der Lehre widmet sich die Professur insbesondere der universitären Schwerpunktlehre im Bereich des Sozialrechts mit seinen arbeitsrechtlichen Bezügen. Die Professur wird Themen und Konzepte für eine moderne, kompetenzorientierte und studienzentrierte (digitalen) Lehre entwickeln. Ziel der Forschungs- und Lehrtätigkeit ist es, Studierende an Fragen der sozialen Gerechtigkeit heranzuführen und ihr Bewusstsein für die gesellschaftliche Relevanz des Rechts im nationalen ebenso wie im globalen Kontext zu schärfen. Darin liegt eine enorme Verantwortung angehender Juristinnen und Juristen, die es wahrzunehmen gilt. Dazu möchte die Professur einen Beitrag leisten.