Nachwuchsgruppen
Durch die Förderung von Nachwuchsgruppen wird herausragenden Nachwuchswissenschaftler/-innen die Möglichkeit gegeben werden, sich für einen mehrjährigen Zeitraum intensiv mit der Bearbeitung eines sozialpolitischen/sozialrechtlichen Themas zu befassen. Durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschule (Universitäten und Fachhochschulen) oder außeruniversitären Forschungsinstitution in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, sollen für die Nachwuchsgruppen-leiter/innen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer. Insgesamt soll durch die Förderung von Nachwuchsgruppen die Attraktivität der Sozialpolitikforschung gesteigert und das Forschungsfeld nachhaltig gestärkt werden.
Im Rahmen der ersten FIS-Förderrunde 2016 wurden zunächst vier Nachwuchsgruppen auf Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats für eine FIS-Förderung zugelassen.
Vier weitere Nachwuchsgruppen kamen innerhalb der zweiten FIS-Förderrunde 2018 hinzu.