Ergebnisse des FIS-Workshop's „Lebensformen, Erwerbsverläufe und die Alterssicherung von Frauen“ vom 7. und 8. Dezember 2017 an der Hertie School of Governance, Berlin
Am 7. und 8. Dezember 2017 fand an der Hertie School of Governance in Berlin der Auftakt-Workshop des FIS-geförderten Projektes „Scheidung, Trennung und die Alterssicherung von Frauen in Deutschland“ statt. Das Projekt wird von Michaela Kreyenfeld (Hertie School of Governance) und Tatjana Mika (Deutsche Rentenversicherung Bund) geleitet.
Der Workshop begann mit einer Podiumsdiskussion am Abend des 7. Dezember. Moderiert von Tobias Wiß (Hertie School of Governance) wurde unter dem Titel „Vorsorge am Ende? Altersarmut und die Finanzierung der Rente in Deutschland“ diskutiert. Auf dem Podium erörterten Robert Fenge (Universität Rostock), Klaus Hurrelmann (Hertie School of Governance) und Tatjana Mika (Deutsche Rentenversicherung Bund) die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Alterssicherungssystems in Deutschland. Obwohl die Altersarmut wie auch der Anteil derjenigen, die im späten Alter Grundsicherung beziehen, bislang gering ist, bestand Einigkeit darin, dass sich mit dem Eintritt der Babyboomer-Jahrgänge in das Rentenalter die Probleme der Altersarmut und die Probleme der Finanzierbarkeit von Rentenleistungen verschärfen werden. Kontrovers wurden vor allem die Möglichkeiten privater Vorsorge diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass junge Erwachsene stärker für das Thema Altersvorsorge sensibilisiert werden sollten. Hingegen diskutierten die Podiumsteilnehmer kontrovers über das Gewicht, das die öffentliche Vorsorge in Zukunft einnehmen sollte. Im Zentrum der Diskussion standen auch die existierenden Ungleichheiten im Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge, die gemischten Erfahrungen mit der „Riester-Förderung“ wie auch die Herausforderungen des öffentlichen Rentenversicherungssystems vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Der Workshop am 8. Dezember knüpfte an die Podiumsdiskussion an, fokussierte jedoch vor allem die Erwerbsverläufe und die soziale Sicherung von Frauen. Die „Keynote Lectures“ hielten Ute Klammer (Universität Duisburg-Essen), Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) sowie Gert G. Wagner (TU Berlin/ DIW Berlin). Ute Klammer erörterte in ihrem Vortrag eindrücklich die Ursachen für den „gender pay gap“, der laut einer aktuellen OECD-Studie für Deutschland besonders ausgeprägt ist. Gert Wagner zeigte in seinem Vortrag auf, wie sich Reformvorschläge zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen über die Zeit entwickelt haben. Anne Lenze thematisierte die Bedeutung sozialpolitischer Maßnahmen, wie der Unterhaltsrechtsreform 2008, für die soziale Sicherung von Frauen. Neben den „Keynote Lectures“ wurden an diesem Tag sechs weitere Vorträge aus laufenden Forschungsprojekten zur Alterssicherung von Frauen in Deutschland und im internationalen Vergleich gehalten. Ein wesentlicher Befund des Workshops war, dass zwar die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen wie auch sozialpolitische Reformen (wie bspw. die Abschaffung der Frühverrentungsmöglichkeiten für Frauen), dazu geführt haben, dass Frauen im Kohortenvergleich verstärkt in der Lage sind, eigene Anwartschaften aufzubauen. Allerdings bestehen große Geschlechterunterschiede in den Anwartschaften zur gesetzlichen Rente fort. Diese Unterschiede dürften sich verstärken, wenn die betriebliche Altersvorsorge (für die die Datenlage allerdings lückenhaft ist) ebenfalls berücksichtigt würde. Zudem wiesen Laura Romeu Gordo (Deutsches Zentrum für Altersfragen) und Wolfgang Keck (Deutsche Rentenversicherung Bund) in ihrem Vortrag auf wachsende Ungleichheiten hin: So gelang es bislang nur den oberen Einkommensgruppen der jüngsten Frauenkohorte, höhere Anwartschaften zu erzielen als die Frauenkohorten vor ihnen. Besonders bei Frauen in den neuen Bundesländern zeichnet sich bei einem Drittel der Frauen ein Rückgang der Anwartschaften bei der jüngsten Geburtskohorte ab. Die Mehrzahl der Frauen profitiert in der ersten Hälfte des Erwerbslebens maßgeblich von Entgeltpunkten, die sie durch Kindererziehungszeiten erlangt haben. Konsens des Workshops war auch, dass geschiedene Frauen ein erhöhtes Risiko aufweisen, im Alter arm zu sein. Obwohl bei Scheidung ein Versorgungsausgleich stattfindet (also Entgeltpunkte, die während einer Ehe erlangt wurden, zwischen den Ehepartnern geteilt werden), besteht die Gefahr, dass es den Frauen nach der Scheidung aufgrund beruflicher Einschnitte während der Ehe nicht gelingt ausreichend eigene Rentenanwartschaften zu erwerben, um ein angemessenes Alterseinkommen zu erzielen.