Compliance, Akzeptanz und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Infektionen in der Arbeitsstätte und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (CAUSA-A)
Projektträger: Zentrum für Sozialforschung Halle e.V.
Ansprechpartner: Prof.Dr. Wolfhard Kohte (E-Mail schreiben)
Im Rahmen des Projekts sollen Erkenntnisse im Hinblick auf die Compliance, Akzeptanz und Umsetzung von betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen vor SARS-CoV 2 einerseits und zu den notwendigen Anpassungen des Arbeitsschutzes an die pandemiebedingt veränderten Arbeitssituationen andererseits gewonnen werden.
Eine in den Betriebsabläufen stabil verankerte Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt als grundlegende Basis für dessen Effektivität und Compliance. Diese ist wiederum insbesondere in Krisenzeiten auf die Zusammenarbeit der relevanten betrieblichen Akteure (Führungskräfte, Interessenvertretung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, ggf. ASA) angewiesen.
Es soll untersucht werden, inwieweit diese Akteure sich ihrer jeweiligen Rolle / Verantwortung, insbesondere für Risikogruppen, und die z.T. neuen Pflichten im Zuge der Pandemie bewusst werden und diese im Rahmen eines kooperativen Arbeitshandelns umsetzen (u.a. durch Delegation und Dokumentation). Von Seiten der Beschäftigten gelten als entscheidende Erfolgsfaktoren für Verständnis und Akzeptanz von Arbeitsschutzvorschriften eine partizipative, mitbestimmte und transparente Gestaltung von Maßnahmen.
In diesem Kontext soll den Fragen nachgegangen werden, inwieweit Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen gemeinsam mit Beschäftigten und ihren Vertretungen erarbeitet und u.a. im Rahmen von Unterweisungen kommuniziert wurden. Zugleich sollen Chancen und Barrieren in der tatsächlichen Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften identifiziert werden, die u.a. von psychosozialen Faktoren (wie z.B. dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten) und der pandemiebedingten vorangetriebenen Entgrenzung der Arbeit abhängig sein können. Ziel ist, erfolgreiche betriebliche Strategien herauszustellen, Hinweise für evtl. erforderliche Anpassungen im Arbeitsschutzhandeln zu gewinnen und in Handlungsempfehlungen einen nachhaltigen Transfer zu ermöglichen. Die empirische Grundlage dafür bilden eine qualitative Befragung der verschiedenen Arbeitsschutzakteure und eine quantitative Befragung von Interessenvertretungen und deren verzahnte Auswertung durch einen interdisziplinären Projektverbund.